Einladung zur Wahlversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsgruppe Extertal
zurAufstellung der Reserveliste für den Stadtrat und Wahl der Kandidat*innen der Wahlkreise in Extertal, zur Kommunalwahl am 13.09.2020 am
Donnerstag, den 04.06.2020, um 18.30 Uhr, Rathaus, Mittelstraße 36, 32699 Extertal
Sollte die Beschlussunfähigkeit festgestellt werden, laden wir hiermit vorsorglich zu einer erneuten Wahlversammlung am gleichen Tag 15 Minuten später ein, die dann in jedem Fall beschlussfähig ist.
Liebe Mitglieder und Interessierte in Extertal,
wir laden euch herzlich ein zu unserer Wahlversammlung, die unter den besonderen Bedingungen, der Corona-Pandemie stattfinden wird, d.h. Mindestabstand einhalten, Hygienevorschriften einhalten. Bitte bringt unbedingt euren Personalausweis mit, damit wir gegebenenfalls eure Wahlberechtigung überprüfen können.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Formalia
- Wahl der Versammlungsleitung
- Wahl des/der Sitzungsprotokollanten*in
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
- Verabschiedung der Tagesordnung
2. Wahl der Bewerber*innen für die Wahlbezirke und Reserveliste Liste
- Wahl der Versammlungsleitung
- Wahl des/der Sitzungsprotokollanten*in
- Wahl einer Schriftführer*in nach Kommunalwahlgesetz zur Unterzeichnung der Niederschrift
- Wahl zweier Personen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung
- Wahl der Stimmzähler*innen
- Beschluss über das Wahlverfahren
- Benennung einer Vertrauensperson und Stellvertreter*in zur Einreichung des Wahlvorschlages
- Wahl der Kandidat*innen für die Wahlbezirke
- Wahl der Kandidat*innen für die Reserveliste
3. Verschiedenes
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von
Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der
Europäischen Gemeinschaft besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens
seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen
seine Hauptwohnung hat.
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
mindestens seit 3 Monaten im Wahlgebiet seine Hauptwohnung hat.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland
die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. (§12 KwG)
Besondere Regelung für Mitarbeiter*innen des Öffentlichen Dienstes
Für Beamte und Arbeitnehmer*innen im Öffentlichen Dienst gelten besondere Vorschriften.
Als Angestellte des Kreises Lippe kann man z. B. nicht dem Kreistag angehören.
Weiteres dazu in § 13 des Kommunalwahlgesetzes.
Wahlverfahren: Alle Kandidat*innen haben 5 Minuten Zeit sich vorzustellen. Die Wahl erfolgt geheim auf Stimmzetteln, die von der Wahlleitung ausgezählt werden. Ein*e Kandidat*in ist gewählt, wenn sie/er über 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen hat. Erreicht ein*e Kandidat*in im ersten und zweiten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit, ist sie/er im dritten Wahlgang gewählt, wenn sie/er mehr Ja- als Nein-Stimmen auf sich vereinigen kann.
Wir freuen uns auf eure Teilnahme am 04.06.2020. Bei Fragen wendet euch gerne an uns.
Freundliche Grüße,
Dr. Inga Kretzschmar und Robin Wagener, Kreisvorstand
Carsten Thomas, Ortsgruppe Extertal
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